Alles im Überblick mit dem Mieterführerschein.

Starthilfe für die erste eigene Wohnung!

Kostenloser Download

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Reparaturen

© Rainer Sturm #302856 pixelio.de

Werden Reparaturen im Haus oder in der Wohnung während der Mietzeit notwendig, beispielsweise weil die Fenster zugig, das Dach undicht oder technische Anlagen, wie Heizung und Fahrstuhl, nicht funktionieren, ist das Sache des Vermieters. Er muss die Mietsache nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Lediglich für Schönheitsreparaturen (anstreichen und tapezieren) und für Kleinreparaturen (tropfender Wasserhahn) kann die Verantwortlichkeit auf die Mieter geschoben werden.

 

Ansonsten gilt: Mieter sind verpflichtet, den Vermieter so schnell wie möglich zu informieren, dass Mängel vorliegen, die es zu beseitigen, also zu reparieren gilt. Der Vermieter muss dann die Mängel schnellstmöglich und fachgerecht beseitigen lassen. Unternimmt der Vermieter nichts, um die Mängel abzustellen, kann der Mieter die Miete kürzen oder einen Teil der Miete zurückhalten. Er kann die Reparatur, das heißt den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache, theoretisch auch einklagen. Das aber kostet viel Zeit. Deshalb gibt das Gesetz dem Mieter die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Handwerker selbst zu bestellen und dann den Ersatz der Kosten zu verlangen. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Vermieter zur Reparatur aufgefordert und die Reparaturarbeiten noch einmal angemahnt hat. Rührt sich der Vermieter dann immer noch nicht, ist er in Verzug. Dann kann der Mieter selbst die Handwerker bestellen und mit der Reparatur beauftragen. Allerdings wird er zunächst auch die Rechnung der Handwerker zahlen müssen. Nach Darstellung des DMB kann der Mieter diese Kosten aber dem Vermieter in Rechnung stellen. Weigert der sich, zu zahlen, kann der Mieter die vorgestreckten Reparaturkosten mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?
 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02325/ 71539
Email: mieterverein@aol.com

Hauptgeschäftsstelle

Geschäftstelle Wanne-Eickel

Overhofstr. 11
44649 Herne

Tel   02325/ 71539
Fax  02325/ 795504
Email: mieterverein@aol.com

Öffnungszeiten

Montag
9.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch
11.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle Herne
Viktor-Reuter-Str. 6
44623 Herne

Tel  02323/ 50078
Fax 02323/ 54892

Email: mieterverein@aol.com

Öffnungszeiten

Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
13.00 bis 18.00 Uhr

Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache