Alles im Überblick mit dem Mieterführerschein.

Starthilfe für die erste eigene Wohnung!

Kostenloser Download

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Mieterfalle Kündigungsverzicht

© ImmobilienNews #347932 pixelio.de

Mietverträge werden im Regelfall zeitlich unbefristet abgeschlossen. Dann können Mieter jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Eine Begründung für die Kündigung benötigen sie nicht. Befristete Mietverträge mit einer festen Laufzeit sind nach dem Gesetz ausgeschlossen. Lediglich qualifizierte Zeitmietverträge, in denen der Vermieter von Anfang an angeben muss, warum das Mietverhältnis befristet wird und wie er die Wohnung nach der Befristung nutzen will, sind noch möglich.

Aber es gibt einen Sonderfall. Nach Angaben des DMB-Mietervereins können Mieter und Vermieter auf ihr Kündigungsrecht bis zu 4 Jahre lang verzichten. Wer als Mieter einen derartigen Mietvertrag unterzeichnet hat, ist 4 Jahre lang an die Wohnung gebunden, kann nicht kündigen.
Ein Kündigungsverzicht oder Kündigungsausschluss darf nicht länger als maximal 4 Jahre dauern und ist nur wirksam, wenn er für beide Vertragsparteien gilt. Ist die Zeitspanne länger, ist der Kündigungsausschluss von Anfang an unwirksam. Die Frist von 4 Jahren wird ab Vertragsschluss, nicht ab Einzug gerechnet. Die Kündigung muss zum Ende des 4. Jahres möglich sein. Die Kündigungsfrist darf also nicht noch zu den 4 Jahren hinzukommen.

Der Deutsche Mieterbund warnt vor Vertragsklauseln, die das Kündigungsrecht zeitlich befristet ausschließen, und empfiehlt, Mietverträge vor Unterschrift sorgfältig zu prüfen. Notfalls sollte versucht werden, eine Vereinbarung aufzunehmen, wonach der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden darf, wenn er einen Nachmieter stellt.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?
 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02325/ 71539
Email: mieterverein@aol.com

Hauptgeschäftsstelle

Geschäftstelle Wanne-Eickel

Overhofstr. 11
44649 Herne

Tel   02325/ 71539
Fax  02325/ 795504
Email: mieterverein@aol.com

Öffnungszeiten

Montag
9.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch
11.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle Herne
Viktor-Reuter-Str. 6
44623 Herne

Tel  02323/ 50078
Fax 02323/ 54892

Email: mieterverein@aol.com

Öffnungszeiten

Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
13.00 bis 18.00 Uhr

Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache