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„EM-Spielregeln“ für Mieterinnen und Mieter

FAQ: Fanpartys, Dekoration und Untervermietung

Am 14. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft und die Fans sind in Feierlaune. Viele Fußballbegeisterte pilgern in die Stadien, EM-Partys sind geplant, Fahnen hängen an den Fenstern. 

Auf welche „EM-Spielregeln“ Mieterinnen und Mieter achten sollten

 

Untervermietung

Viele fußballbegeisterte Fans reisen in den nächsten Tagen nach Deutschland. An den Spielorten und im Umland sind Unterkünfte sehr gefragt und Hotels meist ausgebucht. 

Wenn Privatpersonen ihre eigene Wohnung oder auch nur Teile der Wohnung an Touristen als Unterkunft gegen Entgelt vermieten, um einen Gewinn daraus zu erzielen, braucht es die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Einen Anspruch auf Genehmigung haben Mietende nicht, auch wenn es nur um eine kurze Untervermietung geht, z.B. für die Dauer eines Turniers.

Besuch darf selbstverständlich für 4-6 Wochen ohne Genehmigung des Vermieters empfangen werden.

 

Feiern

Wer die Fußball-EM auf Balkon, Terrasse oder im Garten genießen will, sollte im Auge behalten, dass Kommentare von Partygästen, TV-Moderatoren, sowie Lachen, Schreien oder Musik im Freien viel stärker wahrgenommen werden als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern.
Achtung: Auch während besonderer Ereignisse, wie z.B. der Fußball-EM, beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr. Nur für das Public Viewing wurde die Lärmschutzregelung des Landes NRW gelockert. Meist hilft aber ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn im Vorfeld, um spätere Konflikte zu vermeiden.

 

Dekoration

Ein im Mietvertrag vereinbartes Plakat- oder Fahnenverbot gilt in der Regel nur für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen. Zu Welt- und/oder Europameisterschaften z.B. dürfen Plakate und Nationalfahnen in den Fenstern der eigenen Mietwohnung oder auf dem Balkon aufgehängt werden. Fahnen dürfen auch aus dem Fenster wehen, müssen aber so angebracht sein, dass sie nicht herunterfallen und Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Das Anbringen einer Halterung außerhalb von Fenster und Balkon, ist jedoch ein Eingriff in die Bausubstanz und erfordert die Zustimmung des Vermieters.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass andere Mieter sich nicht durch übermäßige Dekoration, z.B. durch riesige Fahnen, die das Nachbarfenster gleich mitbeflaggen, gestört fühle

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