Alles im Überblick mit dem Mieterführerschein.

Starthilfe für die erste eigene Wohnung!

Kostenloser Download

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Einbauküche

Bild von Solomon Rodgers auf Pixabay

Eine vom Mieter angeschaffte und bezahlte Einbauküche darf bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht berücksichtigt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 52/18). Dies gilt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) auch dann, wenn die bei Anmietung der Wohnung vorhandene alte Einbauküche später mit Zustimmung des Vermieters von den Mietern durch eine neue Einbauküche ersetzt wurde und der Vermieter die alte Einbauküche verkauft hat. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter nicht argumentieren, die Wohnung sei mit einer modernen Küche ausgestattet, dies wirke sich wohnwertsteigernd aus.

Grund ist, dass die Küche nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird und dass sich auch die gesetzlichen Gebrauchsgewährungs- und Instandhaltungspflichten des Vermieters nicht auf die Einbauküche des Mieters erstrecken. Anders wäre die Rechtslage allenfalls dann, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten der Einbauküche erstattet hätte. Hat der Mieter die alte Einbauküche des Vermieters mit dessen Erlaubnis durch eine neue, auf eigene Kosten angeschaffte Einbauküche ersetzt, gilt die Wohnung nicht mehr als „mit einer Einbauküche ausgestattet“. Damit kann die Einbauküche nicht zur Ermittlung des objektiven Wohnwertes zu Gunsten des Vermieters berücksichtigt werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?
 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Tel  02325/ 71539
Email: mieterverein@aol.com

Hauptgeschäftsstelle

Geschäftstelle Wanne-Eickel

Overhofstr. 11
44649 Herne

Tel   02325/ 71539
Fax  02325/ 795504
Email: mieterverein@aol.com

Öffnungszeiten

Montag
9.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch
11.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle Herne
Viktor-Reuter-Str. 6
44623 Herne

Tel  02323/ 50078
Fax 02323/ 54892

Email: mieterverein@aol.com

Öffnungszeiten

Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
13.00 bis 18.00 Uhr

Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache